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Film ist nicht Musik

Bei der digitalen Distribution und den Neuerungen, die das Internet ermöglicht, werden oftmals Parallelen zwischen Musik- und Filmbranche gezogen. Diese Darstellung ist allerdings eine sehr verkürzte. Denn schon die Ausgangsbasis der beiden Branchen ist eine andere: Die Sprache der Musik ist weltweit dieselbe und in diesem Sinne auch verständlicher als die Filmsprache. Damit erschließt sich der Musikwelt von vornherein schon ein viel größerer Markt als dies vergleichsweise beim Film möglich ist. Dadurch, dass der Film viel mehr auf ein differenziertes System diverser Codes zurückgreift (wie z.B. Sprachcodes, kulturelle Codes, visuelle und auditive Codes) bleibt er restringiert und das globale Verständnis wird erschwert. Um ein simples Beispiel zu geben: Der von Kritikern hoch gelobte oscar-prämierte japanische Film „Departures“ setzt in seiner Thematik vor allem auf kulturelle und lokal verständliche Codes, die zuweilen in anderen Kulturkreisen, wie z.B. dem deutschen, wenig bis gar nicht verstanden werden. Zudem braucht der Film – aufgrund der unterschiedlichen Sprachen – immer einen Vermittler (Untertitel, Synchronisation). Kehrt man das Verhältnis allerdings um und nimmt die Musik als komparativen Wert, ist dieser Code auf einmal aufgelöst: Denn die deutsche Band „Tokio Hotel“ löst in Japan wahre Kreischhysterien aus, die sprachliche Barriere ist zwar auch hier gegeben, jedoch steht über all den kulturell und sprachlich trennenden Codes der universell verbindende Code: die Sprache der Musik.

Wobei hier natürlich auch das Phänomen Teenieband nicht außer Acht zu lassen ist und sicherlich auch japanische Filme weltweit erfolgreich laufen können, wenn sie sich der Erwartungshaltung anderer Kulturkreise anpassen und genau dieses Genre bedienen (z.B.: japanische Kampftechniken).

Ein weiterer Grund, warum die beiden Branchen bezüglich ihrer Verbreitungsmöglichkeiten im Internet nicht verglichen werden können, ist auf technischer Ebene zu suchen und zu finden: Weil Musiktitel viel geringere Dateigrößen aufweisen als Filme, hat das legale oder illegale Downloaden und damit die Verbreitung schon viel früher eingesetzt. Auch Nutzer mit langsamen Leitungen konnten und können diese Dateigrößen relativ problemlos up- oder downloaden, wohingegen dasselbe Prozedere bei einem Film bedeutend länger braucht und auch bessere Leitungen benötigt. Um dieses Prozedere auch beim Film zu erleichtern, entstehen nun erst nach und nach die nötigen technischen Ressourcen. Fazit: Während die Bandbreite für das Streaming von Musiktiteln für quasi alle Nutzer schon jetzt ausreicht, braucht es für den Filmvertrieb noch massive technische Investitionen und Anstrengungen, um das Videostreaming auf einem gleichen Level zu ermöglichen und die globale Masse zu erreichen. Weil mehr Datentraffic bei technisch hochwertigen Filmen verursacht wird, muss auch vom Provider oder VOD-Anbieter mehr dafür ausgeben werden. Dan Rayburn von Businessofvideo.com rechnet mit sechs Cent pro SD-Streaming und neun Cent für High Definition-Streamingkosten[1]. Daraus ergibt sich, dass aufgrund geringerer Traffic-Kosten Musikstücke weit schneller Geld verdienen können als Filme. Die globalen Traffic-Kosten und der verursachte Datentraffic durch neue Komprimierungsverfahren werden in nächster Zeit zwar zurückgehen, aber zweifelsfrei wird der Unterschied zwischen Musik- und Filmvertrieb in Hinblick auf technische Aspekte immer bestehen bleiben.

Auch das Kaufverhalten der Konsumenten divergiert – nicht zuletzt aufgrund der Relevanz des Kaufes: Denn Musik hört sich der Konsument in der Regel öfter an; seine Kaufbereitschaft wird dadurch steigen, da er sich damit das Recht zusichert, den Titel jederzeit hören zu können. Anders gestaltet sich das Bild beim Film: Einen Film sieht man in der Regel 1 – 2 Mal, die Kaufbereitschaft ist dementsprechend niedriger, zumal der Konsument auch andere Optionen hat: Den Film bspw. ausleiht oder wartet, bis dieser im Free-TV ausgestrahlt wird.

Früher wurden ganze Musikalben gekauft, der User konzentriert sich aber meistens nur auf einen Musiktitel (bspw. die Singleauskoppelung) und nicht mehr auf das ganze Album. In der Musikbranche ist es für den Konsumenten – trotz Gegenbestrebungen – nun möglich geworden, auch einzelne Titel zu erwerben, der Film kann jedoch immer nur als Gesamtwerk angeboten werden. Konsumenten sind aber eher bereit genau für das von ihnen gewünschte Lieblingsmusikstück ein Euro auszugeben als für das komplette Album mindestens das 10-Fache. Dieses Modell ist für den Film schlichtweg unanwendbar, da Filme nicht zerstückelt werden können ohne ihren ursprünglichen Sinn zu verlieren und damit für den Käufer unattraktiv werden.

Als ein weiteres Argument zur Unterscheidung der beiden Märkte können die unterschiedlichen Rechte ins Feld geführt werden: Bei einem Filmwerk gilt es viel mehr unterschiedliche Rechte zu klären bzw. zu erwerben als vergleichsweise bei der Musik. Filmvertrieb ist dadurch um ein Vielfaches komplexer als Musikvertrieb und der Vergleich, das kann resümierend festgehalten werden, hinkt.

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[1] Rayburn, Dan (2009.03.17.): Detailing Netflix’s Streaming Costs: Average Movie Costs Five Cents To Deliver. In:  http://blog.streamingmedia.com/the_business_of_online_vi/2009/03/estimates-on-what-it-costs-netflixs-to-stream-movies.html (Stand: 24.04.2009)

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