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Neue Rahmenbedingungen

Während immer mehr Zeit im Internet verbracht wird und das Fernsehen in naher Zukunft von diesem technologisch jüngeren System überholt werden wird, heißt das nicht zwangsläufig, dass weniger TV-Inhalte konsumiert werden, vielmehr wird sich die Art, wo und wie konsumiert wird, stark verändern. Der zukünftige Nutzer bewegt sich weg vom reinen passiven Konsumieren, hin zum aktiven Agieren. Er entscheidet was, wann und wo er sein Lieblingsprogramm sieht. Entweder am PC, der viel Interaktion und Aktion erlaubt, oder unterwegs mit portablen Endgeräten oder bequem im Wohnzimmer mit dem Fernseher: die sogenannten „Three Screens“. Lineares Fernsehen mit fixem Programm wird an Bedeutung verlieren, jedoch nicht verschwinden. Vor allem gesellschaftlichen Live-Events und Nachrichten wird weiterhin große Bedeutung im TV zugemessen.

Der zukünftige User will selbst wählen, wo er seine Lieblingsprogramme sieht und hierbei treten erste Probleme auf: Denn die komplexen Strukturen der territorialen Grenzen, des Urheberrechts und der damit verbundenen Lizenzrechte bremsen den User dabei, dass er den gewünschten Content überall konsumieren kann. Kann er das nicht, wird der gewünschte Content, das hat sich in den letzten Jahren gezeigt, über andere Mittel und Wege besorgt. Die Nachfrage nach Online-Inhalten war und ist also gegeben, wurde aber seitens der Contentanbieter nicht befriedigt. Dieses Faktum und die Tatsache, dass durch die Digitalisierung verlustfreies Kopieren von medialen Inhalten möglich geworden ist, ist m.E. ein wesentlicher Grund, weshalb Filesharing-Systeme wie Napster oder Kazaa so populär geworden sind. Der Erfolg dieser Plattformen ist gar nicht so sehr darin zu sehen, dass sie gratis Content angeboten haben und anbieten, das ist allenfalls ein angenehmer Nebeneffekt, sondern vielmehr darin, dass sie die generelle Nachfrage befriedigen, über ein enormes Angebot verfügen (unabhängig welche Nische) und äußerst einfach zu bedienen sind.

Legale Plattformen können hier oftmals nicht nachziehen, allein schon aus Gründen der Rechteklärung, sogenannte „illegale“ Plattformen bzw. deren Nutzer jedoch kümmern sich erst gar nicht weiter um Urheberrechte.

Trotzdem muss festgehalten werden, dass legale Plattformen erst viel zu spät eingestiegen sind, als Ausnahme sei hier Apples iTunes erwähnt, welche den Online-Vertrieb von Musik und Videos im Internet auch legal salonfähig machten. Es braucht neue Lizenzsysteme sowie ein neues Rechtsverständnis, wenn man gegen illegale Plattformen vorgehen und ihnen mit legalen Plattformen Paroli bieten will. Die Klagen der Musik- und Filmindustrie gegen Filesharer und deren Plattformen sind nachvollziehbar, da jene lediglich die ihnen per Gesetz zustehenden Rechte schützen und damit ihre Einnahmen sichern wollen, doch auch hier hat die Geschichte gezeigt, dass, sobald eine Plattform per Gerichtsurteil schließen musste, im Hintergrund die User bereits an neuen, verbesserten Plattformen gearbeitet hatten (z.B.: Bit Torrent) und diese schließlich und endlich durch die mediale Aufmerksamkeit noch viel mehr User lukrieren konnten als die Vorgängermodelle.

Die Frage der Schuld außer Acht lassend, ist ein Faktum ganz klar: Durch Pirate Bay können urheberrechtlich geschützte Werke tatsächlich sehr leicht bezogen werden. Die Betreiber der Seite bestreiten jegliche illegale Aktivität, auch wird auf Pirate Bay kein illegaler Content gehostet. Der Inhalt der Klage vom Februar 2009 lautete dementsprechend auch „nur“: Beihilfe zu schwerer Urheberrechtsverletzung (siehe Kapitel 5.5). Wenn man die Anklage gegen Pirate Bay jedoch mit aller Konsequenz weiterverfolgt, müsste man auch Google verklagen, die im Grunde genommen auch keine Daten direkt speichern, vielmehr auf diese durch Links verweisen. Einen Schritt weiter geht Googles Tochterfirma YouTube. Hier werden sehr wohl urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert, und die Historie zeigt: Bevor man sich mit Branchenprimus Google und seinen Tochterfirmen anlegt, verbrüdert man sich lieber. So haben einige große Plattenlabels ihre Klagen gegen YouTube eingestellt und gegen Werbebeteiligungsmodelle eingetauscht. Das Label Universal verdiente im Jahr 2008 mit dem Videostreaming rund 100 Mio. Dollar. Das meiste davon kommt aus der Kooperation mit YouTube. Es ist klar ersichtlich, dass durch vermehrte weitere Nutzung von Inhalten zusätzlich Geld verdient werden kann. So verdient z.B. Universal auf YouTube nicht nur, wenn sie selbst Videos zur Verfügung stellen, sondern auch dann, wenn User ihr Material hochladen, wird Universal an den Einnahmen beteiligt. Diese Zusatzeinnahmen für Universal sind beachtlich und das ohne jeglichen Mehraufwand für das Label selbst.

Es scheint als könne man an dieser Kooperation ein Exempel statuieren: Die Kooperation von Universal und YouTube-Usern ist nach derzeitiger Gesetzeslage per se verboten, wird jedoch paradoxerweise geduldet und so stellt sich die elementare Frage: Auf welcher Grundlage macht das bestehende Gesetz überhaupt noch Sinn? Oder ist jetzt eine Reformation bzw. Assimilierung an die neuen Gegebenheiten zwingend?

Gerfried Stocker, Direktor der Ars Electronica in Linz, fasst die Entwicklung sehr treffend wie folgt zusammen:

“Man kann resümierend sagen, dass beide Extrempositionen nicht haltbar sind. Weder die, dass wir jetzt so einen neuen Turbokapitalismus rund um Informationen wie Internet schaffen, aber auch die ganz andere Position wie „alles frei, alles gratis“ ist natürlich genauso nicht haltbar. Beide müssen sich von ihren Polen hereinbewegen in eine Mitte, die eine tragfähige Plattform sein kann, weil nur dann beides passieren kann. Nämlich dass die kulturelle Wertschöpfung, die intellektuelle Wertschöpfung steigt, und dass wir natürlich auch eine Ökonomie dafür entwickeln können, die in der Lage ist, unsere Gesellschaft in ihrem Wohlstand weiterzubringen und zu erhalten.[1]

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[1] Stocker, Gerfried (2008.09.08.): Interview in ORF TV-Sendung „Kulturmontag“

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