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Verwertungsfenster im Wandel

Die klassischen Verwertungsfenster sind in letzter Zeit mehr und mehr unter Druck geraten. Hatten sie lange Zeit das Ziel, den Profit der Filmverwertung zu maximieren, stellen mehrere Faktoren das Beibehalten der Fenster in Frage. Als Hauptargument wird meistens Piraterie genannt, kaum ein großer Film, der nicht kurz nach seinem Kinostart digital im Internet angeboten wird. Filmemacher Virgil Widrich hält die Idee einer Kinoschutzfrist für „mittlerweile antiquiert”:

„Raubkopien können dadurch besonders reüssieren, weil die Filme vielerorts sonst nicht erhältlich sind. Die DVD und die Online-Auswertungen werden künftig mehr und mehr zeitgleich passieren”.[1]

Damit nicht zu viel Verkaufspotential für den Film verloren geht, werden die Sperrfristen und Verwertungsfenster immer öfter verkürzt. In manchen Ländern kann schon drei Monate nach Filmstart der Film als DVD oder VOD gekauft werden.

“]Verwertungsfenster im WandelDas Fenster für Kinoverwertung beträgt traditionell sechs Monate. Es lässt sich jedoch in den letzten Jahren der Trend beobachten, dass Kinofilme eine immer kürzere durchschnittliche Verweildauer aufweisen. Während in den USA die Top 100 Blockbuster nur mehr im Schnitt 3,2 Monate im Kino sind[3], können weniger erfolgreiche Filme bereits nach dem ersten Filmwochenende aus den Kinos verschwinden. Auf eine DVD der erfolgreichsten Filme in den USA wartete man im Schnitt 4,3 Monate (keine Schutzfristen), auf weniger erfolgreiche nur drei Monate. Auch in Europa versuchen Produzenten, TV-Sender, Pay-TV und VOD-Anbieter die Fenster zu verkürzen, dabei kommt es aber verständlicherweise immer wieder zu Widerstand seitens der Kinobetreiber, die um ihr Geschäft fürchten. Während sich nun auch Filmförderungen bei den Schutzfristen und Fenstern variabel zeigen (z.B. Sperrfristenverkürzung im deutschen Filmförderungsgesetz im Jänner 2009: zwischen Kino und Pay-TV von 18 auf 12 Monate, VOD von 12 auf sechs Monate, Free-TV von 24 auf 18 Monate), bleibt die Bedeutung des Kinos, aufgrund der Marketingwirkung sowie der strategischen Wichtigkeit, am Anfang der Kette zu sein, groß. Ein Kinoerfolg kann die weitere Auswertung pushen und die Verhandlungsposition bei Verkäufen an TV-Sender oder VOD-Plattformen stärken.

Die sogenannte „Day-and-Date“ Release-Strategie ist die weitreichendste Nivellierung der Verwertungsfenster. Dabei startet der Film zeitgleich im Kino und/oder mit anderen Verwertungsformen wie DVD, TV oder VOD.

Einer der ersten, der diese Form der Verwertung nutzte, war Steven Soderbergh mit seinem Film „Bubble“: Er ließ seinen Film gleichzeitig im Kino, auf DVD und im Kabel-Fernsehen (HDNet) starten. Dadurch können die Marketingmaßnahmen auf einen Termin gebündelt werden, um maximale Aufmerksamkeit zu erreichen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Eine einmalige Bewerbung des Films kann gegenüber mehrmaligen Marketinganstrengungen Kosten sparen. Der Film wird also über verschiedene Kanäle angeboten, der Kunde kann entscheiden, wo und wie er ihn sehen will. Die Erlöszahlen ergaben jedoch einen gemischten Erfolg: Trotz des Namens Soderbergh und der regen Berichterstattung rund um den Film und die neue Verwertungsstrategie konnte der 1,6 Millionen[4]-US-Dollar-Film an den US-Kinokassen lediglich 145.000 US-Dollar einspielen.[5] Als Protest gegen diese neue Verwertungsstrategie verhängten nämlich die größten Kinoketten einen Bann gegen den Film. Ein anderes Bild ergab die Verwertung durch TV oder DVD: Zumindest über die TV-Lizenzen und die guten DVD-Verkäufe (100.000 Stück) zeigte sich Todd Wagner vom Vertrieb 2929 Entertainment dann schließlich aber doch zufrieden.

“The revenue on Bubble far exceeded what we would have gotten with a traditional window. If Bubble had waited six months to go out on DVD, it would not have anywhere near the sales we are having with day-and-date.”

Während gesetzliche Schutzfristen das Kino als Kulturort bewahren sollen, mehren sich zugleich die Stimmen zu der Frage, warum der Steuerzahler mehrfach für den Film bezahlen soll, den er am Schluss vielleicht gar nicht sehen kann. Durch das Filmfördersystem wird von der Entwicklung des Drehbuchs, über die Produktion hin bis zum Vertrieb fast alles gefördert. Der Steuerzahler muss aber nicht nur die Herstellung finanzieren, er wird auch noch beim Kino und beim DVD-Händler zur Kasse gebeten. Personen, die nicht in Orten mit Kinos wohnen, können den Film möglicherweise gar nicht sehen, weil sie zu weite Strecken fahren müssten. Für manche stellt sich die Frage, ob es nicht legitim wäre, geförderte Filme zeitgleich mit dem Kino über VOD auszustrahlen und/oder obendrein kostenlos anzubieten.

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[1] o.V. (2007.05.08.): Kinoschutzfrist vor dem Fall. In: http://futurezone.orf.at/stories/191295/ (Stand 24.2.2009)

[2] Popp Wolfgang/Parke, Lennart/Kaumanns, Ralf (2008): Rechtemanagement in der digitalen Medienwelt. In: Media Perspektiven, 9/2008, 459

[3] ebd.

[4] Thompson, Anne (2006.03.17.): Distributors hold firm against day-and-date. In: http://www.hollywoodreporter.com/hr/search/article_display.jsp?vnu_content_id=1002198452 (Stand: 16.03.2009)

[5] vgl. (kein Datum): Bubble. In: http://www.boxofficemojo.com/movies/?id=bubble.htm (Stand: 16.03.2009)